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Arbeitszeugnis: Erkennen Sie die Geheimcodes

Gute Arbeitszeugnisse sind bei einer Bewerbung sehr wichtig. Doch ist bei Zeugnissen nicht alles Gold was gut klingt. Für die Bewertung der Arbeitsleistungen gibt es festgelegte Formulierungen und für Charakterschwächen und Fehlleistungen gibt es sogar regelrechte "Geheimcodes". Sie sollten also darauf achten, dass in Ihren Zeugnissen nichts steht, was negativ ist oder nicht der Wahrheit entspricht. Dabei muss nicht immer böser Wille dahinter stecken. Manch Zeugnis unerfahrener Chef merkt gar nicht, was er Ihnen für ein schlechtes Zeugnis ausstellt.
Auch falls Ihr Arbeitgeber zu denen gehört, die sich mit "so etwas" gar nicht beschäftigen möchten und Sie Ihr Zeugnis selbst schreiben lässt, können Sie sich hier über die wichtigsten Formulierungen und Fallstricke informieren.

Übrigens: Falls Sie vermeiden möchten, dass der Stellenausschreiber, bei dem Sie sich bewerben möchten, sich bei Ihrem derzeitigen Arbeitgeber nach Ihnen erkundigt, können Sie den Briefkopf des Zwischenzeugnisses unkenntlich machen. Natürlich gilt dies nur für aktuelle Beschäftigungsverhältnisse.

> Drohende Fallstricke
> Zeugnisaufbau
> Zeugnisbewertungen
> Geheimcodes

Drohende Fallstricke
Gesetzgebung und Rechtsprechung verlangen von den Zeugnissen eine wohlwollende Grundhaltung gegenüber dem Arbeitnehmer. Die Wertungen dürfen dem weiteren beruflichen Werdegang des ehemaligen Mitarbeiters nicht unnötig hinderlich sein. Einzelne Fehlleistungen etwa, die untypisch für das Verhalten des Arbeitnehmers sind, haben im Zeugnis keinen Platz.

Was diese Regelungen im Einzelnen bedeuten, liegt im jeweiligen Ermessen des Zeugnisausstellers und des Zeugnisempfängers. Da nimmt es nicht Wunder, dass Arbeitszeugnisse einerseits sehr häufig zum Streitfall werden und andererseits die Schreiber dieses Dokumentes sich manche Verklausulierungen haben einfallen lassen, die nur schwer durchschaubar sind. Inzwischen kursieren regelrechte Geheimcodes negativer Bewertungen, die es Vorgesetzten ermöglichen, in belobigend klingenden Sätzen geradezu "vernichtende" Einschätzungen unterzubringen. Auch besteht die Gefahr, dass ungeübte Zeugnisschreiber trotz guten Willens ihrem verdienten Mitarbeiter krasses Fehlverhalten bescheinigen.
Unterziehen Sie Ihr Arbeitszeugnis also umgehend einer sorgfältigen Prüfung auf solche verhängnisvolle Formulierungen. Am besten, Sie schreiben Ihr Zeugnis selbst. Bei der Arbeitsbelastung in vielen Personalabteilungen bedient man sich heute gern eingereichter Vorlagen. Der Vorteil für Sie liegt auf der Hand: Sie minimieren Fehlerquellen und können darauf hoffen, dass Ihr Vorgesetzter sich nicht mehr die Mühe macht, die vorgeschlagenen, unterschriftsreifen Formulierungen aufwendig umzuschreiben. Ganz abgesehen davon, dass dieses Vorgehen Ihnen viel Wartezeit ersparen kann.
Natürlich läuft es nicht immer wunschgemäß. Immer wieder tauchen in Arbeitszeugnissen inakzeptable oder gar unstatthafte Wendungen auf. Da hilft nur die Bitte um Nachbesserung und im Weigerungsfall der Gang vors Arbeitsgericht. Doch um Ihr Zeugnis schreiben und anschließend beurteilen zu können, ob es auch keine Fallstricke enthält, müssen Sie zunächst einmal wissen, wie dieses wichtige Dokument aufgebaut sein muss und welche Formulierungen es enthalten sollte und welche nicht.

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Zeugnisaufbau
Das Zeugnis sollte mit einer nüchternen Beschreibung Ihres letzten Beschäftigungsverhältnisses beginnen: "Herr/Frau Soundso war bei Firma XYZ in der Zeit von . bis . als Diesundjenes angestellt." Es folgt die Auflistung der zentralen Arbeitsbereiche ("Ihm/ihr oblag ."). Die nächsten Absätze sollten eine genaue Beschreibung Ihrer Arbeitsinhalte und -gegenstände bringen. Achten Sie darauf, dass keine wesentlichen Aufgaben vergessen wurden und dass die relevantesten Punkte zuerst genannt werden. Nur so können Sie sich in Ihrer Bewerbung auch auf die entsprechenden Erfahrungen berufen.

Der Beschreibung folgt die Bewertung. Zunächst sollte auch hier eine allgemeine Einschätzung Ihrer Leistungen erfolgen ("Herr/Frau Soundso hat alle ihm/ihr übertragenen Aufgaben zu unserer vollen (vollsten) Zufriedenheit erledigt"). Danach werden die besonderen Leistungen in ihren Zusammenhängen erwähnt und Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kollegen einer Wertung unterzogen. Ein gutes Zeugnis darf ein Bedauern über das Ausscheiden eines verdienten Mitarbeiters enthalten und wird von den "besten Wünschen" für die berufliche Zukunft abgeschlossen.

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Bewertungen
Freunden der deutschen Sprache bereiten Arbeitszeugnisse keine Freude. Wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber bescheinigt, Sie hätten die Ihnen "übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt", lässt sich das gar nicht mehr sinnvoll steigern. Dass Sie das "stets" getan haben, sollte die Formulierung eigentlich beinhalten, sonst wären Ihre Vorgesetzten ja nicht "voll" zufrieden. Entweder ist etwas voll oder nicht. "Vollst" etwa ist eine Steigerung, die Logik und Sprache nicht zulassen; Arbeitszeugnisse jedoch schon.
Sie haben also die gestellten Aufgaben zur vollen Zufriedenheit Ihres Arbeitgebers erfüllt? Klingt schön, bedeutet jedoch bloß eine mittelmäßige Drei. Erst wenn Sie - scheinbar überflüssigerweise - bestätigt bekommen, dies "stets" erreicht zu haben, können Sie von einem "guten" Zeugnis sprechen. Sie ahnen es schon: Die übertragenen Aufgaben stets zur vollsten Zufriedenheit erfüllt zu haben, drückt die Note Eins aus.
Schlechtere Bewertungen können zu einem ernsten Hindernis für Ihr weiteres berufliches Fortkommen werden. Drückt Ihr Arbeitszeugnis die bloße Zufriedenheit Ihres Arbeitgebers über Ihre Arbeit aus, beschert Ihnen das nicht etwa ein "befriedigend", sondern lediglich ein "ausreichend". Sollte die Zufriedenheit sogar nur "im Großen und Ganzen" hergestellt worden sein oder Ihre Leistungen schlicht "den Erwartungen entsprochen" haben, waren sie im Zeugnisdeutsch mangelhaft. Als "unzureichend" (Note Sechs) werden Sie bewertet, wenn lediglich Ihr "Bemühen" konstatiert wurde, die wichtige Zufriedenheit Ihrer Vorgesetzten zu erreichen oder Ihr Bestreben um die Einhaltung von Terminen (scheinbar) gelobt wird.
Sie sehen also, selbst schlechte Noten werden noch positiv umschrieben, was aber nichts an Ihrer Wertung ändert. Immerhin sind diese Zeugnisnoten weit verbreitet und lassen sich einfach merken. Schwieriger wird es in den Abschnitten, die Ihre Arbeit detaillierter bewerten.

Geheimcodes
Sie haben schon gemerkt, positiv klingende Formulierungen können im Zeugnis negative Wertungen transportieren. Das ist besonders dann der Fall, wenn offensichtliche Nebensächlichkeiten lobend herausgestrichen werden. Ein Hohelied auf Ihre Pünktlichkeit bedeutet, dass dem Zeugnisschreiber zu Ihren Arbeiten aber auch gar nichts Positives eingefallen ist.
Besondere Vorsicht ist bei den netten Wendungen angebracht, die Ihr Verhältnis im Kollegenkreis beschreiben. Hinter dem geselligen Mitarbeiter verbirgt sich der Alkoholiker, während der einfühlsame Kollege häufig durch sexuelle Annäherungsversuche unangenehm aufgefallen ist. Das heißt nun aber nicht, dass ein Zeugnis mit möglichst wenigen Bewertungen vorzuziehen wäre, im Gegenteil! Gerade auch der Verzicht auf zu erwartende Beurteilungen kann eine schlimme Anklage sein. Wenn Sie in Ihrem ehemaligen Betrieb Führungsaufgaben übernommen hatten, im Zeugnis aber nur nachgeordnete Tätigkeiten bewertet werden, heißt das nichts anderes, als: Sie sind ein Versager! Fehlt beispielsweise bei Buchhaltern oder Kassierern die Bestätigung, sie hätten korrekt oder zuverlässig gearbeitet, vermutet der Leser Unregelmäßigkeiten.
Auch die Reihenfolge spielt eine große Rolle. Wenn die Arbeitsplatzbeschreibung an erster Stelle würdigt, Sie hätten die Urlaubsplanung der Abteilung verwaltet, Ihre Arbeit als Netzwerkspezialist aber erst nachgeordnet aufführt, gibt der Verfasser damit auch kund, welchen Stellenwert er Ihrer Leistung beimisst.
Achten Sie also auf bei Erhalt Ihres Zeugnisses auf Vollständigkeit, verräterische Formulierungen und die richtige Reihenfolge.

© Büro für Berufsstrategie Hesse/Schrader

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